Windkraft - Energie-Smart: Deine Beratung für grüne Lösungen!

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Flächenpacht-Windenergie
Windenergie oder auch Windkraft, wird schon seit dem 19. Jahrhundert von  der Menschheit genutzt, um saubere Energie zu erzeugen, denn Wind ist  die Nummer 1 der erneuerbaren Energiequellen und unterstützt effizient  bei der Energiewende. Neben Photovoltaikanlagen, zählen Windkraftanlagen  zu den wichtigsten erneuerbaren Energieerzeugern weltweit. Auch laut  Umweltbundesamt haben Windkraftanlagen das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energiequellen.
Persönliche Beratung anfordern: 02423-407961
Nutzen Sie die aktuelle Situation zur  Energiewende. Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, wie:
  • Bis 130.000 Euro pro Jahr & Windrad
  • 30 Jahre Pachtzahlungen
  • Weiternutzung der freien Flächen
  • Rücklagen für einen eventuellen Rückbau nach Betriebszeit
  • Faire & transparente Pachtverträge
  • Aufwertung der jeweiligen Grundstücke
     ... und vieles mehr!

Potentielle Interessenten sind natürlich vor allem Landwirte,  Landwirtschaftliche Betriebe, Bauernhöfe, Agrargesellschaften etc.

Die zu prüfende Fläche/n sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Die Fläche muss mindestens 2 ha groß sein
- Die Fläche darf nicht in einem Naturschutzgebiet liegen
- Die Fläche sollte ca. 1 km von der nächsten Ortschaft entfernt sein
Wir füllen dann nur unseren "Datenerfassungsbogen Windenergie" aus.
Die Prüfung und Eignung der Flächen übernehmen wir, die Prüfung dauert ca. 90 Tage

Erster Kontakt: Willi Gast 02423-407961 oder gast-willi@t-online.de

     
Flächensicherung Windenergieanlagen (WEA)
Wurde eine Freifläche positiv auf Eignung Windkraft geprüft, gibt es verschiedene
Szenarien zum weiteren Ablauf:

1. Fläche allein ist geeignet für eine WEA / Es werden keine weiteren
Standorte geplant. (eher selten)
Hier ist die Fläche allein ausreichend für eine WEA und keine weiteren
Grundstückseigentümer werden benötigt.
Es werden alle nötigen Vertragsunterlagen bereitgestellt und der Vertrag wird in
doppelter Ausführung vom Eigentümer unterzeichnet.

2. Fläche allein ist nicht ausreichend für eine WEA / Es werden weitere
Standorte geplant.
Hier wird eine Katasterliste (Bsp. unten) der umliegenden, für die Planung
benötigten Eigentümer bereitgestellt. Der Kontakt zu den Grundstückseigentümern
ist eigenständig herzustellen. Zudem wird Kartenmaterial der geplanten Fläche
bereitgestellt (Bsp. unten).
Auch hier werden alle nötigen Vertragsunterlagen bereitgestellt und der Vertrag
wird in doppelter Ausführung von den Grundstückseigentümern unterzeichnet.



Erklärung Beispiele (Planungskarte):

Der rote Punkt stellt die Anlage dar. Hier erhält der Grundstückseigentümer das sogenannte
„Flächenentgeld“, einen prozentualen Teil der Gesamtpachtsumme.
Dieses wird im Nutzungsvertrag vorab festgehalten und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Der rote Kreis stellt den „Rotorüberflug“ bzw. den sogenannten „Baulastkreis“ dar.
Alle Flächen, die vom Rotor überflogen werden, müssen gesichert werden.
Die Grundstückseigentümer der Flächen erhalten einen prozentualen Anteil der Gesamtpachtsumme.
Dieses wird im Nutzungsvertrag vorab festgehalten und Ihnen zur Verfügung gestellt.
Die umliegenden benötigten Flächen, die nicht im Baulastkreis liegen sind sogenannte
„Anströmflächen“. Hierbei handelt es sich um Flächen, die z. B. für die Zuwegung genutzt werden
müssen. Auch diese Flächen müssen vollständig gesichert werden und die Grundstückseigentümer
erhalten einen prozentualen Anteil der Gesamtpachtsumme.
Dieses wird im Nutzungsvertrag vorab festgehalten und Ihnen zur Verfügung gestellt.
Sobald alle nötigen Verträge eines Standorts eingeholt worden sind, gilt der Standort als gesichert
und Vergütungsstufe 1 wird ausgezahlt.
Für die Inbetriebnahme der jeweiligen WEA sind keine weiteren Schritte des Vertriebspartners nötig.


Muster Flächen-Check










FAQ - Fragen und Antworten
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